Zusammenfassung: Die Entscheidung befasste sich mit der Frage, wann eine Körperschaft die Befreiung von der Körperschaftsteuer wegen Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke beanspruchen kann und welche Voraussetzungen hierfür gegeben sein müssen.
Rechtsgrundlagen: § 34 BAO; § 41 BAO; § 43 BAO