Zusammenfassung: Die Entscheidung befasste sich mit der Frage, ob ein Kostenersatz der in der Hauptsache obsiegenden Partei für eine Einwendung gegen das Kostenverzeichnis der unterliegenden Partei zulässig ist.
Rechtsgrundlagen: § 54 Abs 1a ZPO
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasste sich mit der Frage, ob ein Kostenersatz der in der Hauptsache obsiegenden Partei für eine Einwendung gegen das Kostenverzeichnis der unterliegenden Partei zulässig ist.
Rechtsgrundlagen: § 54 Abs 1a ZPO