Zusammenfassung: Die Entscheidung befasste sich mit der Frage, ob ein RA verpflichtet ist, seinen Mandanten unverzüglich zu verständigen, wenn bei ihm eine für den Mandanten bestimmte Zahlung einlangt und welche rechtlichen Folgen ihn treffen, wenn er diese Meldung unterlässt.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 3 RAO; § 3 DSt