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Wann neue Sachverständigengutachten eine Wiederaufnahme rechtfertigen können

GebührenrechtJudikaturAnwBl 2010/8222AnwBl 2010, 43 - 44 Heft 1 v. 1.1.2010

§ 177 BAO; § 303 Abs 1 lit b BAO

Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, in welchem Fall neue Befundergebnisse eines neuen Sachverständigengutachtens einen Wiederaufnahmegrund darstellen können. Mit einer Anmerkung von Franz Philipp Sutter.

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