§ 177 BAO; § 303 Abs 1 lit b BAO
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, in welchem Fall neue Befundergebnisse eines neuen Sachverständigengutachtens einen Wiederaufnahmegrund darstellen können. Mit einer Anmerkung von Franz Philipp Sutter.
§ 177 BAO; § 303 Abs 1 lit b BAO
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, in welchem Fall neue Befundergebnisse eines neuen Sachverständigengutachtens einen Wiederaufnahmegrund darstellen können. Mit einer Anmerkung von Franz Philipp Sutter.