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Entlohnung für die Wartezeit

RechtsanwaltJudikaturAnwBl 2010/8220AnwBl 2010, 41 - 42 Heft 1 v. 1.1.2010

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob für eine Wartezeit von mehr als 30 Minuten eine Entlohnung nach Anm 2 TP 3 RATG zusteht und welche Voraussetzungen hierfür gegeben sein müssen. Mit einer Anmerkung von Mag. Markus Adam.

Rechtsgrundlagen: TP 3 Anm 2 RATG

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