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Einstweilige Maßnahme, Verhältnismäßigkeit

RechtsprechungRechtsanwaltAnm. v. Dr. Eduard Klingsbigl, RA WienAnwBl 2009/8177AnwBl 2009, 128 - 129 Heft 3 v. 1.3.2009

Zusammenfassung: Die OBDK hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die Verhältnismäßigkeit einer einstweiligen Maßnahme zu befassen. Ist es für den Fall, dass wegen einer Straftat auch nur mit einer Geldbuße gerechnet werden muss, zulässig, dass das Vertretungsrecht vor bestimmten Gerichten in Strafsachen untersagt wird?

Rechtsgrundlagen: § 19 DSt

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