Zusammenfassung: Die OBDK hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die Verhältnismäßigkeit einer einstweiligen Maßnahme zu befassen. Ist es für den Fall, dass wegen einer Straftat auch nur mit einer Geldbuße gerechnet werden muss, zulässig, dass das Vertretungsrecht vor bestimmten Gerichten in Strafsachen untersagt wird?
Rechtsgrundlagen: § 19 DSt