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Rechtsprechung - § 9 RAO - Verhalten des Verteidigers in der HV

RechtsanwaltJudikaturKlingsbigl (Bearb)AnwBl 2008/8144AnwBl 2008, 280 - 282 Heft 6 v. 1.6.2008

Zusammenfassung: Die OBDK hatte sich im gegenständlichen Fall mit dem Verhalten eines Verteidigers während der Hauptverhandlung zu befassen. Der Rechtsanwalt hatte den Dolmetscher unbegründet als " Kleinkriminellen" bezeichnet und während der Verhandlung den Verhandlungssaal verlassen.

Rechtsgrundlagen: § 9 RAO

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