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Kein willkürliches Verhalten der OBDK bei der Beurteilung, ob Tatsachen oder Beweismittel neu sind

StandesrechtKlingsbiglAnwBl 2008/8129AnwBl 2008, 75 - 76 Heft 2 v. 1.2.2008

§ 77 DSt; § 353 StPO

Das Erkenntnis des VfGH beschäftigt sich mit der Wiederaufnahme eines Disziplinarverfahrens. Der VfGH hielt hierbei fest, daß nur dann ein willkürliches Verhalten der Berufungsbehörde vorliegt, wenn ihr eine gehäufte Verkennung der Rechtslage und ähnliches zur Last gelegt werden kann.

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