§ 363a StPO
Im gegenständlichen Fall ging es um die Frage, ob der OGH selbst, auch ohne eines Erkenntnisses des EGMR, eine Verletzung der EMRK feststellen kann, und demnach eine Erneuerung des Strafverfahrens ohne Entscheidung des EGMR erfolgen kann.
OGH 1.8.2007, 13 Os 135/06m