Zusammenfassung: Der VfGH hatte zu entscheiden, ob die Ablehnung eines Mitgliedes der OBDK auch hinsichtlich eines Anwaltsrichters einer Begründung bedarf.
Rechtsgrundlagen: § 64 Abs 2 DSt
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der VfGH hatte zu entscheiden, ob die Ablehnung eines Mitgliedes der OBDK auch hinsichtlich eines Anwaltsrichters einer Begründung bedarf.
Rechtsgrundlagen: § 64 Abs 2 DSt
Schlagwörter: