§ 91 SPG; § 36 Abs 2 VwGG
Die behördliche Unzuständigkeit infolge der verspäteten Nachholung eines versäumten Bescheids kann nicht im Amtsbeschwerdeverfahren geltend gemacht werden.
VwGH 20.09.2006, 2003/01/0502
§ 91 SPG; § 36 Abs 2 VwGG
Die behördliche Unzuständigkeit infolge der verspäteten Nachholung eines versäumten Bescheids kann nicht im Amtsbeschwerdeverfahren geltend gemacht werden.
VwGH 20.09.2006, 2003/01/0502