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Keine Delegierung

RechtsanwaltStrigl (Glosse)AnwBl 2006/8071AnwBl 2006, 659 Heft 12 v. 1.12.2006

§ 25 Abs 1 DSt

Die Erstattung einer Strafanzeige durch den Ausschuss der RAK oder eine Schadenersatzklage des Beschuldigten gegen die RAK begründen keine " wichtigen Gründe", die die Delegierung des Disziplinarverfahrens an einen anderen Disziplinarrat rechtfertigen.

VfGH 26.09.2006, B 427/06

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