Zusammenfassung: Wiederholte Kommissionen zur Akteneinsicht und Aktenabschrift können selbst dann Kosten einer notwendigen und zweckentsprechenden Rechtsvertretung begründen, wenn die telefonische Beantragung einer vollständigen Aktenkopie wesentlich weniger Kosten verursacht hätte.
OLG Wien 05.05.2006, 23 Bs 114/06t