§ 12a NoVAG
§ 12a NoVAG, der die Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe nur bei der Überstellung des Fahrzeugs eines Leasingunternehmens vorsieht, ist nicht verfassungskonform.
VfGH, 30.11.2005, G 99/05
§ 12a NoVAG
§ 12a NoVAG, der die Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe nur bei der Überstellung des Fahrzeugs eines Leasingunternehmens vorsieht, ist nicht verfassungskonform.
VfGH, 30.11.2005, G 99/05