Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass die Androhung einer Verwaltungsstrafanzeige infolge der Nichtunterlassung der unbefugten Übermittlung von Werbebriefen gegen das Disziplinarrecht der Rechtsanwälte verstößt.
OBDK, 22.11.2004, 9 Bkd 2/04
Rechtsgrundlagen: § 101 TKG; § 9 RAO