Zusammenfassung: Das LG Wr. Neustadt nimmt Stellung zur Beschwer im Rekursverfahren und legt dar, in welchen Fällen der betreibende Gläubiger zur Beendigung der Exekution verpflichtet sein kann.
LG Wr. Neustadt, 22.10.2004, 17 R 260/04p
Rechtsgrundlagen: § 39 EO; § 65 EO; § 74 EO