Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck legt dar, unter welchen Voraussetzungen die Partei eine nachträgliche Leistungspflicht im Rahmen der Verfahrenshilfe trifft und betont, dass eine Zession nicht von der Zahlungsverbindlichkeit entlastet.
OLG Innsbruck, 04.06.2004, 4 R 83/04v