Zusammenfassung: Die OBDK prüft die disziplinarrechtliche Verantwortlichkeit eines Rechtsanwalts, der es verabsäumte, seine Zahlungsverbindlichkeit gegenüber seinem Substituten zu begleichen.
OBDK, 10.05.2004, 14 Bkd 12/03
Rechtsgrundlagen: § 3 RL-BA; § 39 DSt