§ 12 Abs 2 Z 2 UStG
Der VwGH erörtert, dass Kosten für die Bewirtung von Geschäftspartnern aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben wieder uneingeschränkt um die Vorsteuer gekürzt werden dürfen.
VwGH, 31.03.2004, 2001/13/0255
§ 12 Abs 2 Z 2 UStG
Der VwGH erörtert, dass Kosten für die Bewirtung von Geschäftspartnern aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben wieder uneingeschränkt um die Vorsteuer gekürzt werden dürfen.
VwGH, 31.03.2004, 2001/13/0255