§ 6 Abs 1 Z 4 FrG; § 6 Abs 3 FrG; § 8 Abs 3 Z 2 FrG; § 10 Abs 2 Z 5 FrG; § 93 Abs 4 FrG
Der VwGH legt dar, dass die Ablehnung der Gewährung einer Einreisegenehmigung oder Aufenthaltsbewilligung wegen vermuteter Nichtausreise nach Fristablauf einer genauen Begründung bedarf.