Zusammenfassung: Die OBDK prüft die disziplinarrechtlichen Folgen für einen Rechtsanwalt, der in der Klagebeantwortung der gegnerischen Partei und deren Rechtsvertreter eine Nähe ihres Verhaltens zum Prozessbetrug unterstellt.
OBDK, 09.12.2002, 9 Bkd 3/02
Rechtsgrundlagen: § 9 RAO; Art 10 MRK