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Entscheidung - OBDK, 18.11.2002, 14 Bkd 9/02

RechtsanwaltStriglAnwBl 2003/7856AnwBl 2003, 99 - 100 Heft 2 v. 1.2.2003

Zusammenfassung: Die OBDK legt dar, dass die Antragstellung des treuhänderisch tätigen Rechtsanwalts auf Vormerkung des Eigentumsrechts des Erwerbers eines Grundstücks vor der Kaufpreiszahlung entgegen einer vertraglichen Übereinkunft, die die grundbücherliche Registrierung erst nach vollständiger Begleichung des Kaufentgelts vorsieht, disziplinarrechtliche Folgen auslöst.

OBDK, 18.11.2002, 14 Bkd 9/02

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