vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - VfGH, 19.06.2002, B 1514/01

GrundrechtStriglAnwBl 2003/7854AnwBl 2003, 98 Heft 2 v. 1.2.2003

Art 2 7. ZPMRK; § 28 Abs 2 DSt; § 48 Abs 2 DSt

Der VfGH legt dar, dass sowohl VwGH wie auch VfGH als "übergeordnete Gerichte" im Sinn des Art 2 7.ZPMRK zu qualifizieren sind. Weiters erörtert er, dass die amtswegige Fortsetzung des Disziplinarverfahrens durch den Disziplinarrat verfassungsrechtliche Vorgaben nicht verletzt und dass durch fristgerechte Zusendung der Berufungsbeantwortung das Fairnessgebot gewahrt wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!