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Entscheidung - OBDK, 26.06.2002, 5 Bkd 2/02

RechtsanwaltStriglAnwBl 2002/7841AnwBl 2002, 653 Heft 12 v. 1.12.2002

Zusammenfassung: Die OBDK prüft die disziplinarrechtliche Strafbarkeit eines Rechtsanwalts, der wegen Zahlungsverzugs seines Mandanten mit der Honorarforderung Strafanzeige einbringt und einen diesbezüglichen Auftrag des Staatsanwalts vortäuscht.

OBDK, 26.06.2002, 5 Bkd 2/02

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