§ 303 BAO; § 167 BAO
Der VwGH nimmt Stellung zum Beginn des Fristenlaufs zur Wiederaufnahme eines Abgabenverfahrens, erörtert die Inhaltserfordernisse eines diesbezüglichen Antrags und prüft, ob die Mitwirkung eines Senatsmitglieds mit geistiger Beeinträchtigung einen Wiederaufnahmegrund bildet.