Zusammenfassung: Die OBDK beurteilt in dieser Entscheidung allfällige disziplinarrechtliche Folgen des Vorwurfs einer hinterlistigen verspäteten Darlegung entscheidungsrelevanter Umstände gegen den gegnerischen Anwalt.
OBDK, 18.06.2001, 7 Bkd 3/01
Rechtsgrundlagen: § 18 RL-BA; § 9 RAO; § 3 DSt