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Entscheidung - OLG Wien, 03.11.2000, 21 Bs 412/00

StrafprozessrechtMag. Brigitte Loacker, Rechtsanwaltsanwärterin; Dr. Richard Soyer, Rechtsanwalt und UniversitätsdozentAnwBl 2001/7729AnwBl 2001, 105 - 107 Heft 2 v. 1.2.2001

Zusammenfassung: Das OLG beschreibt die gebotene Vorgangsweise bei Gegenüberstellung von Personen im Rahmen kriminalpolizeilicher Ermittlungen. Loacker und Soyer erörtern in ihrer Entscheidungsanmerkung insbesondere die Beweisqualität einer Personsidentifizierung und beziehen die diesbezügliche deutsche Rechtslage in ihre Ausführungen mit ein.

OLG Wien, 03.11.2000, 21 Bs 412/00

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