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Entscheidung - OLG Wien, 05.11.1999, 15 R 181/99v

ZivilprozessrechtAnwBl 2000/7680AnwBl 2000, 362 Heft 6 v. 1.6.2000

Zusammenfassung: Das OLG Wien prüft den Umfang der Kostenersatzpflicht der unterlegenen Partei, die die Mitwirkung im Berufungsverfahren ablehnte.

OLG Wien, 05.11.1999, 15 R 181/99v

Rechtsgrundlagen: § 50 ZPO ; § 41 ZPO; § 42 ZPO; § 43 ZPO

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