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Entscheidung - OBDK, 21.02.2000, 7 Bkd 8/99

RechtsanwaltStriglAnwBl 2000/7675AnwBl 2000, 358 - 359 Heft 6 v. 1.6.2000

Zusammenfassung: Die bloß formgemäße Gestaltung eines Zessionsvertrages und der entsprechenden Firmenbucheingabe durch den Rechtsanwalt nach bereits vorliegender Übereinkunft der Parteien über die Vertragspunkte begründet keine disziplinarrechtlichen Folgen wegen Doppelvertretung.

OBDK, 21.02.2000, 7 Bkd 8/99

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