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Entscheidung - LG Korneuburg, 24.06.1999, 21 R 319/98f

InsolvenzrechtDr. Franz MüllerAnwBl 2000/7647AnwBl 2000, 100 - 101 Heft 2 v. 1.2.2000

Zusammenfassung: Das LG Korneuburg erläutert, dass der betreibende Gläubiger bei rechtlicher Vertretung nicht zur Leistung eines Sperrkostenvorschusses im Exekutionsverfahren verpflichtet ist.

LG Korneuburg, 24.06.1999, 21 R 319/98f

Rechtsgrundlagen: § 252 EO; § 253 EO

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