Zusammenfassung: Die OBDK erörtert die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts bei Ausführung eines Treuhandvertrags und gelangt im konkreten Fall aufgrund geringfügiger Auswirkungen der Missachtung einer Treuhandvereinbarung zur Annahme der mangelnden disziplinarrechtlichen Strafwürdigkeit des Rechtsanwalts.
OBDK, 04.10.1999, 1 Bkd 8/99