Der VfGH hat in VfSlg 20.433/2020 das Recht auf freie Selbstbestimmung mit dem Recht auf assistierten Suizid judiziert und das absolute Verbot der aktiven Sterbehilfe aufgehoben. Das StVfG ermöglicht in engen Grenzen eine Hilfe zum Selbstmord bei der Selbsttötung durch Natrium-Pentobarbital, wenn zuvor eine Sterbeverfügung abgeschlossen wurde. Auf deren Abschluss besteht aber weder ein Rechtsanspruch noch ist irgendein Rechtsschutz vorgesehen.

