§ 6 EStG 1988
Die Kosten für den Anschluss an die Kanalisation sowie an das Trinkwassernetz zählen zu den Herstellungskosten eines Gebäudes. Werden derartige Kosten entrichtet, ohne dass ein Gebäude hergestellt wird, werden diese nicht etwa den Anschaffungskosten des Grund und Bodens zugerechnet. Sie sind vielmehr als eigenständiges Wirtschaftsgut anzusehen.