§ 1 IESG
Anrechnungen ungewidmeter Zahlungen auf das laufende Entgelt bei mehreren fälligen, aber noch nicht eingeforderten Ansprüchen haben entsprechend der Rangfolge iSd der früheren Fälligkeit zu erfolgen. Dies entspricht auch der E EuGH C-125/97 R egeling Slg,ist jedoch von der Frage der Teilzahlungen eines Anspruchs, der nur teilweise durch das IESG gesichert ist, zu unterscheiden ( OGH 8 Ob S 292/00z und 8 Ob S 235/01v).