DBA-Schweiz: Art 15 Z 1, Art 23 Z 2, Art 25
VwGH 8. 3. 2022, Ra 2020/15/0010
Bezieht eine in Österreich ansässige Person ua Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit, die nach dem DBA-Schweiz in der Schweiz und in Österreich besteuert werden dürfen, so rechnet Österreich auf die vom Einkommen dieser Person zu erhebende Steuer den Betrag an, der der in der Schweiz gezahlten Steuer entspricht. Diese in Art 23 Z 2 zweiter Satz DBA-Schweiz vorgesehene Anrechnung der in der Schweiz entrichteten Steuern (Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer) hat zur Voraussetzung, dass eine in Österreich ansässige Person Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt, die in der Schweiz ausgeübt wird. Nur solche fallen unter Art 15 DBA-Schweiz und dürfen damit nach dem DBA-Schweiz (auch) in der Schweiz besteuert werden.