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Anrechnung der Studienzeiten eines Sozialarbeiters

ARD 5310/7/2002 Heft 5310 v. 23.5.2002

( § 26 Abs 2 Z 6 lit b und Abs 3 VBG ) Ist der Abschluss des Studiums des Vertragsbediensteten an der Akademie für Sozialarbeit Anstellungsvoraussetzung und Aufnahmeerfordernis, ist dieses gemäß § 26 Abs 3 VBG für den Vorrückungsstichtag hinsichtlich des Entlohnungsschemas voll anzurechnen, ohne dass weitere Voraussetzungen gegeben sein müssen.

OGH 16.08.2001, 8 ObA 225/00x

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