( AlVG § 14 Abs 5, VO (EWG) 1408/71 Art 12 , Art 71 ) Für den Anspruch auf Notstandshilfe macht es rechtlich für die Voraussetzung „Erschöpfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld“ keinen Unterschied, ob diese Erschöpfung durch Zahlung der österreichischen Leistung oder durch Anrechnung einer gleichartigen Leistung, die in einem Mitgliedstaat bezogen wurde, eingetreten ist.
VwGH 98/08/0274 v. 29.06.1999