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Anpassungsfaktor 2010

Neue VorschriftenARD 6009/2/2009 Heft 6009 v. 4.12.2009

BGBl I 2009/385, ausgegeben am 30. 11. 2009

Mit Verordnung des BMASK wird unter Bedachtnahme auf den Richtwert nach § 108e Abs 9 Z 1 ASVG der Anpassungsfaktor für das Jahr 2010 mit 1,015 festgesetzt.

Anmerkung der Redaktion:

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