BGBl II 2007/337, ausgegeben am 3. 12. 2007
Mit Verordnung des BMSK wird unter Bedachtnahme auf den Richtwert nach § 108e Abs 9 Z 1 ASVG der Anpassungsfaktor für das Jahr 2008 mit 1,017 festgesetzt (siehe bereits ARD 5813/2/2007).
→ Der Anpassungsfaktor wird für die Erhöhung der Renten und Pensionen und der leistungsbezogenen festen Beträge herangezogen. Durch die 68. ASVG-Novelle kommt es im Jahr 2008 darüber hinaus auch noch zu einer außertourlichen Pensionserhöhung (siehe ausführlich in ARD 5822/5/2007).