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Anonymisierte Offenlegung der Bezüge

RdW AktuellRdW 2000/425RdW 2000, 453 Heft 8 v. 15.8.2000

Die nicht anonymisierte Offenlegung von Bezügen an den Rechnungshof ist weder konventionswidrig noch widerspricht sie dem Gemeinschaftsrecht. Arbeitnehmer haben daher keinen Anspruch auf Erstattung einer anonymisierten Mitteilung ihrer Bezüge an den Rechnungshof. (OLG Wien 26.04.2000, 7 Ra 111/00w)

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