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Anmerkungen:

Die BetriebsprüfungÖStZ 2003/1125ÖStZ 2003, 532 Heft 23 v. 1.12.2003

II. Steuerpflicht der verfallenen Geschäftsanteile

1. Körperschaftsteuergesetz 1988 und Körperschaftsteuerrichtlinien 2001
Aufgrund einer Berufungsentscheidung der FLD WNB aus dem Jahr 1984 wurde ebenfalls bestätigt, dass die Auflösung von verfallenen Geschäftsanteilen der Körperschaftsteuer unterliegt.

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