II. Steuerpflicht der verfallenen Geschäftsanteile
1. Körperschaftsteuergesetz 1988 und Körperschaftsteuerrichtlinien 2001
Aufgrund einer Berufungsentscheidung der FLD WNB aus dem Jahr 1984 wurde ebenfalls bestätigt, dass die Auflösung von verfallenen Geschäftsanteilen der Körperschaftsteuer unterliegt.