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Anmeldung zur Sozialversicherung ohne Beschäftigungsbewilligung

ArbeitsrechtARD 4936/14/98 Heft 4936 v. 29.5.1998

( AuslBG § 4 Abs 3 Z 11 ) Wird eine Ausländerin ohne Beschäftigungsbewilligung als Haushaltshilfe zur Sozialversicherung angemeldet, ist davon auszugehen, dass sie bewilligungslos beschäftigt und daher von vornherein ein Antrag auf Beschäftigungsbewilligung abzuweisen ist.

VwGH 96/09/0233, 96/09/0234 v. 15.04.1998

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