ABGB: §§ 1295, 1299, 1323
Im vorliegenden Fall machte ein Anleger im Schadenersatzprozess wegen fehlerhaften Abratens vom rechtzeitigen Verkauf der Aktien der I*****AG Naturalrestitution gegen den Anlageberater geltend; während dieses Verfahrens wurde ein Teil des Vermögens der I*****AG auf die B*****AG abgespalten. Werden im Zuge dieser Abspaltung als Gegenleistung für die Übertragung des Spaltungsvermögens und der damit bewirkten Verringerung des Vermögens der übertragenden Gesellschaft den Aktionären (sohin auch dem geschädigten Anleger) Aktien der abgespaltenen B*****AG ausgegeben, so liegt darin ein auf den Geldersatzanspruch anrechenbarer Vorteil des Anlegers, der über entsprechenden Einwand des Anlageberaters entweder Zug um Zug herauszugeben oder mit einem bestimmten Gegenwert vom Klagsbetrag abzuziehen ist. Es handelt sich bei diesen zugeteilten Aktien nicht um