Im diesem Sommer hat der Oberste Gerichtshof eine Grundsatzentscheidung zur Korruptionsstrafbarkeit bei Schulfotoaktionen getroffen. Dabei nutzte das Höchstgericht die Möglichkeit, strittige Themen des Korruptionsstrafrechts zu klären, die mit dem Anlassfall nicht unmittelbar zu tun hatten. Für die tägliche Compliance-Praxis sind diese Klarstellungen richtungsweisend.

