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Anknüpfung der Wiederaufnahmefrist an eine noch nicht veröffentlichte Gerichtsentscheidung widerspricht Grundsatz der Effektivität und Rechtssicherheit

Erkenntnisse des EuGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2021/17ÖStZB 2021, 62 Heft 3 v. 1.2.2021

Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht

Charta: Art 17, 20, 21 und 47

EUV: Art 4 Abs 3

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