Fortsetzung der Amtsrevisionen-Übersicht aus Heft 4/2022, 145 ff.
Verbotene Lotterie eines Unternehmens mit Sitz in anderem Mitgliedstaat der Union – nur die Einsätze der österreichischen Spielteilnehmer (nicht die „weltweiten“ Einsätze) unterliegen der österreichischen Glücksspielabgabe nach § 57 Abs 1 GSpG