Transport eines amtlich zugelassenen Beförderungsmittels durch das Zollgebiet der Union
BFG 9.8.2017, RV/1200090/2015
RS: Die Überführung in die vorübergehende Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben eines Beförderungsmittels nach Art 558 ZK-DVO setzt nicht auch die Verbringung in das Zollgebiet auf „eigener Achse“ voraus. Ein derartiges Beförderungsmittel kann daher bei Vorliegen der in Art 558 ZK-DVO genannten Voraussetzungen auch dann, wenn es auf einen Anhänger aufgeladen ist, konkludent in das Verfahren übergeführt werden (Art 232 ZK-DVO).
Vorinstanz: Zollamt X
Revision eingebracht (Amtsrevision).