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AngG § 37

ArbeitsrechtARD 5006/7/99 Heft 5006 v. 23.2.1999

( AngG § 37 ) In Konkurrenzklauseln, die Konventionalstrafen mit Monats- oder Jahresgehältern festsetzen, jedoch ohne Zusatz, ob brutto oder netto, sind die festgesetzten Beträge als Nettobezüge zu verstehen. ASG Wien 30 Cga 199/97x v. 23.04.1998, rk.

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