( AngG § 36, § 38 ) Ein (Prämien-)Verdienst kann in die Bemessungsgrundlage der für den Fall der Verletzung einer Konkurrenzklausel bedungenen Konventionalstrafe einbezogen werden. OGH 9 Ob A 149/97w v. 09.07.1997.
( AngG § 36, § 38 ) Ein (Prämien-)Verdienst kann in die Bemessungsgrundlage der für den Fall der Verletzung einer Konkurrenzklausel bedungenen Konventionalstrafe einbezogen werden. OGH 9 Ob A 149/97w v. 09.07.1997.