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AngG § 36, § 38

ArbeitsrechtARD 4885/24/97 Heft 4885 v. 7.11.1997

( AngG § 36, § 38 ) Ein (Prämien-)Verdienst kann in die Bemessungsgrundlage der für den Fall der Verletzung einer Konkurrenzklausel bedungenen Konventionalstrafe einbezogen werden. OGH 9 Ob A 149/97w v. 09.07.1997.

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