( AngG § 27 Z 6 ) Im Ausspruch eines Arbeitnehmers gegenüber dem Geschäftsführer, dieser habe keine Ahnung vom Personalwesen, liegt keinesfalls der Entlassungsgrund der Ehrverletzung, wenn der Arbeitnehmer berechtigterweise über die Gehaltsverzögerung in Aufregung war und die Äußerung auch inhaltlich nicht in ausreichendem Maße beleidigenden Charakter hat. ASG Wien 30 Cga 225/96v v. 03.02.1997, rk.